MR Abkommen
Für die Menschenrechtsbewegung sind internationale Abkommen essentiell. Sie finden in den Urgent Actions immer wieder Verweise auf solche Internationale Erklärungen und Konventionen. Die internationale Staatengemeinschaft hat eine Reihe von Grundsatzerklärungen verabschiedet, die jedoch nicht rechtsverbindlich sind. Dazu zählen u.a. - Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) - Die Erklärung über das Recht auf Entwicklung (1986) - Die Erklärung über den Schutz aller Personen vor zwangsweisem Verschwinden (1992) - Das Recht der Völker auf Frieden (1984)
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, wichtigste Grundlage für die Arbeit von AI, ist zwar kein juristisch verbindliches Dokument, doch hat sie politisch und moralisch ein sehr grosses Gewicht und gewissen ihrer Garantien kommt heute gewohnheitsrechtlicher Charakter zu. Viele Länder haben diese und weitere Internationale Erklärungen ganz oder teilweise in ihre innerstaatliche Gesetzgebung oder in ihre Verfassung übernommen. Im Gegensatz zu den Erklärungen sind Übereinkommen (Konventionen) rechtsverbindlich, sobald sie von den Vertragsstaaten ratifiziert wurden (z.B Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989, die Schweiz hat dieses 1997 ratifiziert).
Mehr zu internationalen Menschenrechtskonventionen und -instrumenten finden Sie auf www.humanrights.ch
Zur Bedeutung von Internationalen Gerichten siehe in Englisch www.amnesty.org