Vettivel Jasikaran

Der Journalist Vettivel Jasikaran und seine Frau Valarmathi Jasikaran wurden am 26. Oktober 2009 freigelassen. Sie waren auf Grundlage der Antiterrorgesetze seit März 2008 inhaftiert. Fast ein Jahr nach Beginn ihres Verfahrens gab der Oberste Gerichtshof der Klage der Eheleute wegen Verletzung ih-rer Grundrechte statt und sprach sie von der Anklage frei.

Die für Terrorismusfahndung zuständige Einheit der Polizei in Sri Lanka (Terrorist Investigation Division – TID) hatte Vettivel Jasikaran am 6. März 2008 wegen Verdachts auf «terroristische Aktivitäten» und seine Frau als vermeintliche Mittäterin ohne Anklageerhebung in Gewahrsam genommen. Vettivel Jasi-karan ist Schriftsteller, Publizist und Geschäftsführer der Nachrichten-Website Outreach Sri Lanka.

Vettivel Jasikaran © Pradeep Dilrukshana
Vettivel Jasikaran © Pradeep Dilrukshana

Am 8. Juni 2008 erhoben die Eheleute beim Obersten Gerichtshof schriftlich Klage wegen Verletzung ihrer Grundrechte. Darin legten sie dar, dass ihre Festnahme und Inhaftierung rechtswidrig und Vettivel Jasikaran im Gewahrsam der TID gefoltert worden sei. Die Haftanordnung wurde vom Verteidigungsmi-nisterium in Sri Lanka jedoch verlängert. Nachdem sie nahezu sechs Monate ohne Anklageerhebung inhaftiert waren, wurde Vettivel Jasikaran im August 2008 wegen des Schürens von «Unstimmigkeiten in der Gemeinschaft» angeklagt. Valarmathi wurde beschuldigt, ihren Ehemann unterstützt und da-durch Beihilfe geleistet zu haben.

Amnesty International sah die Inhaftierung von Vettivel und Valarmathi Jasikaran als Beispiel einer Rei-he von Angriffen auf MedienvertreterInnen, die sich im 2008 gehäuft hatten. Amnesty forderte die so-fortige und bedingungslose Freilassung von Vettivel und Valarmathi Jasikaran, die ohne Anklageerhe-bung und Haftbefehl in Polizeigewahrsam gehalten wurden.




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